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➤ Laubsauger oder Laubbläser… oder überhaupt?

Laubsauger Beitrag

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Laubsauger und Laubbläser sind für die 3. Jahreszeit genau das richtige Thema. Und das hat seinen guten Grund: Der Herbst ist für den einen oder anderen von uns eine der schönsten Jahreszeiten. Zeigt sich die Natur doch von ihrer farbenprächtigsten Seite. Sie sind schon schön anzusehen, die bunt gefärbten Blätter. Ein Genuss für die Sinne und Balsam für die Seele. An sonnigen Tagen bieten die Färbungen der Blätter einen herrlichen Anblick. Einen Anblick, den es sich in vollen Zügen zu genießen lohnt.

Herbst, die richtige Zeit, um sich an dem unglaublichen und beeindruckenden Farbenspiel zu berauschen. Es könnte alles so schön sein, wenn… ja, wenn die Blätter nicht vom Baum fallen würden. Entsprechend dem jeweiligen Umfeld kann dieser Laubteppich schon erhebliche Ausmaße annehmen.

Allerdings zählen Laubsauger und Laubbläser zu den Gartengeräten, die bei den Befürwortern und Gegnern heftige Kontroversen auslösen.

Gesetzliche Verpflichtung

Viel Laub

Innerhalb des eigenen Gartens ist es ja noch nicht einmal so schlimm. Aber wenn das Grundstück an öffentlichen Straßen oder frei zugänglichen Flächen liegt, dann gibt es sogar eine gesetzlich geregelte Verpflichtung, das Laub zu entfernen. Denn glitschige Gehwege sind eine Gefahrenquelle. Und für diese besteht in der Regel eine Verkehrssicherungspflicht. Der dahinterstehende Gedanke: Wer eine Gefahr schafft oder unterhält, muss andere vor den dadurch drohenden Schäden bewahren. Geschieht das unzureichend, droht die Haftung. Auch wenn Städte und Gemeinden, denen viele Straßen, Wege und Plätze gehören, in erster Linie dafür verantwortlich wären, übertragen diese die Räumpflicht für den Gehweg vor der eigenen Haustür zumeist auf die Hauseigentümer.

Die Verpflichtung zur Entfernung von Laub in Deutschland ist nicht in einem spezifischen Gesetz festgelegt. Stattdessen können kommunale Satzungen und örtliche Verordnungen die Verantwortlichkeiten für die Laubentfernung regeln. Diese Regelungen variieren von Gemeinde zu Gemeinde und sind häufig in örtlichen Baumschutzsatzungen oder Straßenreinigungssatzungen zu finden. In der Regel werden Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet, das herabgefallene Laub von Gehwegen und Straßenrändern zu entfernen, um die Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Es ist daher ratsam, sich über die örtlichen Vorschriften und Regelungen in Ihrer jeweiligen Gemeinde oder Stadt zu informieren, um die genauen Anforderungen zur Laubentfernung zu erfahren.

Während viele Gartenbesitzer nun zum Rechen greifen (s. dazu auch den Beitrag “Laub rechen oder mähen – und entsorgen“), um das Laub auf den Gehwegen oder im Garten zu entfernen, schätzen andere hingegen die Laubsauger und Laubbläser. Gerade diese Geräte werden so kontrovers diskutiert, wie kaum ein anderes Werkzeug oder Hilfsmittel.

Wie funktionieren Laubsauger und Laubbläser?

Funktionen Sauger

Ein Laubsauger ist analog zu einem Staubsauger ein elektrisches bzw. mit einem Verbrennungsmotor betriebenes Gartengerät zum Aufsaugen von Laub. Das aufgesaugte Laub wird in einem Behälter gesammelt. Viele Geräte enthalten auch zusätzlich einen Häcksler, der gleichzeitig das Laub zerkleinert. Dies führt dazu, dass bei gleichem Volumen die bis zu 10-fache Menge Laub mit einer Behälterfüllung entsorgt werden kann.

Bei einem Laubbläser oder Laubpuster wirkt der Luftstrom genau in die umgekehrte Richtung. Die Blasrichtung wird so umgestellt, dass mit dem Gebläse das Laub auf einen Haufen geblasen werden kann. Diese Methode ersetzt das Zusammenkehren mit einem Rechen und vereinfacht die Arbeiten.

Es gibt auch Geräte, bei denen die Luftstromumkehr in beide Richtungen möglich ist, sodass sowohl die Saug- als auch die Blasfunktion je nach Bedarf eingesetzt werden kann. Bei sog. 3-in-1 Geräte kommt noch die Häcksler-Funktion hinzu.

Die Argumente gegen den Einsatz von Laubsaugern- und bläsern

Eine Arbeitserleichterung ist grundsätzlich erst einmal gut. Wie bereits erwähnt, wird der Einsatz dieser Geräte jedoch sehr kontrovers diskutiert. Die Gegner der Geräte führen folgende Argumente an:

Hohe Lärmbelästigung

Am meisten stören vor allem die mit einem Verbrennungsmotor betriebenen Laubbläser und Laubsauger wegen des durchdringenden Lärms, den sie verursachen. Je nach Modell können sie über 110 Dezibel erzeugen. Damit sind diese Geräte lauter als so mancher Presslufthammer und die meisten Kreissägen.

Sofern der Benutzer eines solchen Gerätes keinen ausreichenden Hörschutz trägt, können sogar Hörschäden, bedingt durch die enorme Lautstärke, die Folge sein.

Die Bundesimmissionsschutzverordnung stuft Laubsauger und Laubbläser in die Lärmstufe II ein. Dies bestätigt, dass die Geräte potenziell in der Lage sind, mittel- und langfristige Hörschäden zu verursachen. Auch wenn die Anwender solcher Geräte während der Arbeit üblicherweise einen Hörschutz tragen, bleiben Nachbarn, Passanten oder auch Tiere der Lärmbelästigung jedoch schutzlos ausgeliefert.

Sollten Sie tatsächlich mit einem lärmstarken Hochleistungsgerät arbeiten, dann gehen Sie mit Ihrem Gehör nicht zu leichtfertig um. Den passenden Schutz erhalten Sie bereits zu sehr günstigen Preisen.

Neben dem Hörschutz können auch ein Sichtschutz und Handschuhe sehr wichtig sein, da aufgewirbelte Steine ein hohes Verletzungsrisiko bergen.

Laub Schutz

Die Geräte vernichten nützliche Klein- und Kleinstlebewesen

Gerade von Umweltverbänden wie dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) wird vor allem die tödliche Wirkung der Laubsauger auf nützliche Insekten und andere Kleinlebewesen angeprangert. So heißt es in einem Informationsblatt des NABU, dass die Geräte einen Sog von bis zu 800 m3/h Stundenkilometern erzeugen. Viele der Nützlinge befinden sich im aufgesaugten Laub und der mit aufgesaugten bodennahen Krautschicht. Spätestens die anschließende Häckselfunktion bereite den Nützlingen dann ein Ende.

Hinzu kommt noch, dass durch das restlose Beseitigen von Laub und Pflanzenresten nützlichen Insekten, Igeln und Schmetterlingslarven der benötigte Unterschlupf für den Winter entzogen wird. Die am Boden lebenden Kleintiere wie Würmer, Spinnen und Kleinsäuger verlieren Nahrung und Lebensraum. Dem Boden wird so die wichtige Deck-Schicht geraubt, die ihn vor Austrocknung und bei extremer Kälte schützt.

Insbesondere wird auf folgende Gefährdungen hingewiesen:

  1. Verletzungen durch die Maschinen: Tiere, insbesondere kleine Säugetiere wie Eichhörnchen oder Vögel, können von den rotierenden Teilen der Laubsauger oder -bläser verletzt werden. Diese Maschinen erzeugen einen starken Luftstrom und sind in der Lage, kleine Tiere aufzusaugen oder wegzublasen, was zu Verletzungen führen kann.

  2. Versteckte Nester und Jungtiere: In Herbst und Frühjahr suchen Tiere wie Igel oder Vögel gerne Laubhaufen, um dort ihre Jungtiere dort zu verstecken oder Nester zu bauen. Das Entfernen von Laubhaufen ohne vorherige Überprüfung kann dazu führen, dass diese Verstecke zerstört werden.

  3. Störung des Lebensraums: Der Lärm und die Vibrationen von Laubsaugern und -bläsern führt möglicherweise dazu, dass Tiere erschrecken und sie ihre Nester oder Unterschlüpfe verlassen. Dies kann Stress verursachen und die Tiere in Gefahr bringen.

  4. Verlust von Insekten und Mikroorganismen: Das starke Blasen und Saugen von Laub kann auch Bodenorganismen wie Insekten und Mikroorganismen aufwirbeln oder schädigen, die wichtige Nahrungsquellen für Vögel und andere Tiere darstellen.

Feinstaubbelastung durch Laubbläser

Der Einsatz von Laubbläsern ist nach Ansicht von Naturschützern auch deshalb problematisch, weil mit dem Laub auch der auf der Straße liegende Feinstaub aufgewirbelt wird. Dieser enthält mit Dieselruß sowie dem Abrieb von Reifen und Bremsen krebserregende Substanzen, die lungengängig sind. Hinzu kommt, dass mit dem Laub auch der anhaftende Dreck und Kot aufgewirbelt wird, der sich als Aerosol in der Umgebungs- und damit auch der Atemluft verteilt.

Für das Umweltbundesamt (UBA) verschlimmern die Laubbläser die Situation zusätzlich. Mit Blasgeschwindigkeiten von über 320 km/h werden beim Einsatz auf Wiesen und Gehwegen Mikroben, Pilzsporen und mit dem Laub der anhaftende Dreck und Kot aufgewirbelt. Dieses Gemisch verteilt sich als Aerosol in der Umgebungs- und damit auch der Atemluft.

Gleiches gilt für den vom Abrieb der Reifen und Bremsen sowie Dieselruß stammenden Feinstaub. Dieser enthält krebserregende Substanzen, die lungengängig sind. Sofern sich Staub und Ruß bereits am Boden abgesetzt haben, werden die Partikelchen bei der Reinigung von Gehwegen und Straßen erneut aufgewirbelt und können so eingeatmet werden.

Umweltbelastung durch Abgase

Insbesondere bei den älteren Modellen sind die Zweitaktmotoren zu finden, die unnötige Abgase erzeugen. Bereits im Jahr 2002 wurde eine Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlicht, nach der ein Laubbläser mit Zweitaktaktmotor in einer Stunde 270 Gramm unverbrannte Kohlenwasserstoffe ausstößt. Das entspricht der 200-fachen Menge eines PKW mit geregeltem Katalysator.

Bei den neueren Modellen ist der Schadstoffausstoß zwar mit etwa 60 Gramm deutlich geringer, aber immer noch sehr hoch. Neben Kohlenwasserstoffen werden nach Angaben des UBA auch Stickoxide und Kohlenmonoxid ausgestoßen, die zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen.

Die Gegenargumente der Befürworter

Die Befürworter dieser Geräte halten dagegen:

✅ Klein- und Kleinstlebewesen sind immer gefährdet, wenn der Mensch in ihre Nähe kommt. Selbst bei den Sonntagsspaziergängen in der freien Natur kommen zahlreiche Lebewesen ums Leben. Des Weiteren entwickeln akkubetriebene Geräte nur die „Kraft eines Luftstroms“, der analog eines starken Windes zu betrachten ist. Die Kleinstlebewesen werden durch diesen Luftstrom nur verlagert, jedoch nicht geschädigt oder gar vernichtet.

Viel schädlicher für Klein- und Kleinstlebewesen sind mechanische Geräte wie Rechen und Besen, die Kleinstlebewesen durchaus erheblich schädigen können. Besonders gefährdend ist z. Bsp. der Einsatz von Vertikutierern und Rasenmähern, die in Kleinstlebewesen in erheblichem Ausmaß schädigen und vernichten.

✅ Der Einsatz der lauten Laubbläser und Laubsauger ist geregelt, sodass keine Ruhestörung beklagt werden kann. Außerdem handelt es sich bei den lärmintensiven Geräten immer um Modelle mit Verbrennungsmotor. Die elektrisch- und akkubetriebenen Varianten sind wesentlich leiser.

✅ Gleiches trifft auf die Umweltbelastung durch Abgase zu. Davon sind die elektrisch- und akkubetriebenen betriebenen Geräte ebenfalls auszunehmen. Mittlerweile sind Geräte auf dem Markt, die in Betrieb eine Lautstärke von 83 dB und weniger verursachen.

✅ Bei der Arbeit mit einem Rechen kann ebenso Staub, Dreck und Kot aufgewirbelt werden. Die Hauptverursacher von Feinstaub sind vorbeifahrende Autos, die nur für die Entstehung von Feinstaub, sondern auch für das Aufwirbeln verantwortlich sind. Messungen habe ergeben, dass die Feinstaubentwicklung durch vorbeifahrende Autos auf gereinigten Gehwegen und Straßen erheblich niedriger ausfällt als auf nicht gereinigten Straßen.

Und die Unfallgefahr ist selbst bei einem Rechen gegeben. Dieser kann z. Bsp. umfallen und ein Auto treffen kann. Dieses Argument wurde angeführt, weil vor einiger Zeit der Einsatz eines Laubbläsers in Eschweiler zu einer Massenschlägerei führte. Das Gerät hatte einen Stein aufgewirbelt und ein Auto beschädigt.

Regelungen und Einschränkungen zum Einsatz dieser Geräte

Nachdem vielfach das Verbot für den Einsatz der Laubsauger und Laubbläser gefordert, von den Gerichten jedoch abgelehnt wurde, gibt es mittlerweile zahlreiche Einschränkungen und Regelungen.

Deshalb dürfen die Geräte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auch nur an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Zu finden ist dies in § 7 der Maschinenlärmschutzverordnung, die den Betrieb in Wohngebieten regelt (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Eine Ausnahme gilt für Geräte mit dem EG-Umweltzeichen CE. Hier wurde in Deutschland die EU-Richtlinie in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt. Demnach dürfen selbst in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten oder Sondergebieten, die der Erholung dienen, solche Geräte werktags zwischen 7 und 20 Uhr zum Einsatz kommen.

Diese Regelungen gelten zunächst einmal in ganz Deutschland. Allerdings kann jede Stadt und Gemeinde auch ihre eigenen Vorschriften hinsichtlich des Lärmschutzes erlassen. So ist es durchaus möglich, dass in Gewerbegebieten oder ländlichen Regionen zwar ein nächtliches Laubbläser-Verbot besteht, tagsüber der Einsatz aber uneingeschränkt erlaubt ist.

Wenn Sie nicht wissen, welche Betriebszeiten Sie einhalten müssen, sollten Sie unbedingt bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen.

Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die laut Bußgeldkatalog mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden kann. Bei Verstößen an Sonn- und Feiertagen droht in einigen Bundesländern sogar ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die namhaften Hersteller für Laubsauger und Laubbläser

Es gibt mittlerweile zahlreiche nahmhafte Hersteller, die Laubbläser und -Sauger produzieren und vertreiben. Meist sind es Unternehmen, die die Sparte Gartengeräte in Ihrem Sortiment haben oder Spezialisten für eben solche Geräte sind.

Darüber hinaus gibt es sehr viele No-Name-Produkte, die in Baumärkten, bei Discountern oder in Online-Shops angeboten werden. Doch Vorsicht! Nicht selten handelt es sich dabei um White-Label Produkte aus China.

Renommierte Hersteller für Laubsauger und -Bläser sind:

  • Black Decker 
  • Bosch
  • Einhell
  • Fuxtec
  • Gardena
  • Makita
  • Ryobi
  • Stihl

Laubsauger- & bläser und die Tests

Bedauerlicherweise werden Sie nach Testergebnissen von Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest vergeblich suchen. Finden werden Sie hingegen zahlreiche Webseiten, die von sich behaupten, 100% herstellerunabhängige Vergleichsportale zu sein oder über eigene Testlabors zu verfügen.

Darüber hinaus wird es für Medien immer attraktiver, solche Tests und Vergleiche durchzuführen. Denn auch Sie verdienen mit den Empfehlungen Provisionen von den Anbietern.

Seien Sie also nicht verwundert, wenn Sie auf den unterschiedlichen Seiten nahezu immer unterschiedliche Testsieger finden. Schließlich hängen die Ergebnisse sehr stark von den Präferenzen und den Bewertungs-Kriterien des jeweiligen Autors ab.

Entscheiden Sie selbst, welche Bedeutung Sie diesen Vergleichen und den ermittelten Testsiegern beimessen.

Eine individuelle Entscheidung

Ich will die Argumente, die dafür und die dagegen sprechen, gar nicht weiter bewerten. Ich denke, dass derjenige, der mit viel Laub zu kämpfen hat, sowieso eine individuelle Entscheidung treffen wird. Wenn diese dann in Richtung Laubsauger oder –bläser geht, wird es sicher in den meisten Fällen ein elektrisch betriebenes Modell handeln. Denn wenn Sie nicht gerade parkähnlich großes Anwesen besitzen oder an einer Allee wohnen, sind diese Varianten vollkommen ausreichend.

Mein persönlicher Favorit

Mein persönlicher Favorit ist übrigens ein akkubetriebenes 3-in-1-Modell. Ein Gerät also, das sowohl mit einer Blas- als auch einer Saugfunktion einsetzbar ist. Der integrierte Häcksler zerkleinert die Laubmenge so, dass ich den Auffangsack nur zweimal leeren muss.

Die Zeitersparnis durch den Einsatz dieses Gerätes ist schon erheblich. Wenn ich diese Aktion mit einem Rechen durchführen wollte, müsste ich sicherlich eine gute Stunde einplanen. So kann ich mich nach rd. 20 Minuten wieder anderen Dingen widmen. Eine Akku-Ladung ist für diesen Arbeitsgang ausreichend.

Und natürlich versuche ich, die Vernichtung der Kleinlebewesen – zumindest der sichtbaren – durch eine etwas vorsichtigere Vorgehensweise zu verhindern.

And the winner is…

BD Sauger

Das Gerät, für das ich mich begeistern konnte, ist der 3-in-1 Laubsauger von Black & Decker GWC3600L20 mit einem Lithium Akku. Mit nur einem Gerät können Sie das Laub blasen, saugen und häckseln. Dabei entstehen keine schädlichen Abgase.

Weitere wichtige Funktionen:

Sie haben dabei eine stufenlose Wahl zwischen maximaler Leistung und maximaler Akku-Laufzeit. Das Design eignet sich optimal zum leichten Reinigen von harten Oberflächen wie Einfahrten oder Garagen, aber auch in Blumenbeeten und auf dem Rasen.

36 V Li-Ion Akku

Ein ganz wesentlicher Faktor für meine Entscheidung war der 36 V Lithium-Ion-Akku der neusten Generation. Das Gerät ist mit diesem Akku ausgestattet und erzielt dadurch ein Leistungsvermögen, das bisher nur mit Benzingeräten erreicht wurde. Die Umstellung von 1,3 Ah auf 2,0 Ah erhöht die Laufzeit des Akkus um 50 %. Im Vergleich zu 18 V Modellen können drei Viertel mehr Energie gespeichert und abgeben werden. Durch die integrierte Akku-Ladestandsanzeige lässt sich der Ladezustand des Akkus zudem jederzeit abrufen.

Das integrierte Häckselrad reduziert das Laubvolumen im Verhältnis 7:1. Somit kann also die bis zu 7-fache Menge Laub mit einer Behälterfüllung entsorgt werden.

Wenn Sie zwischen den Betriebsarten wechseln wollen, ist dies ohne Einsatz von Werkzeugen möglich. Die Fangsackhalterung ist recht leicht zu bedienen und wird vom Hersteller sogar als innovative Fangsackhalterung angepriesen.

Insgesamt konnte mich die einfache Handhabung überzeugen. Nachdem der Akku geladen war, konnte ich mit der Arbeit beginnen, ohne dass ich mich in den Tiefen der Gebrauchsanleitung verlieren musste.

Wenn das Laub mit der Blasfunktion angehäuft worden ist, nehmen Sie einfach den Blasstutzen heraus, hängen den Fangsack ein und befestigen diesen am Geräte-Haken. Anschließend entfernen Sie das Sauggitter und bringen das Saugrohr an. Dann können Sie mit dem Aufsaugen und Häckseln beginnen. Das war es schon!

Zwei Geräte in der Übersicht

  • Black & Decker GWC3600L20
  • Akku-Leistung: 36 V
    Akku-Typ: Li-Ion
    Akku-Kapazität 2.0 Ah
  • Gewichtete Schallleistung: <95 dB(A)
    Die meisten Schallpegel-Messgeräte funktionieren nach dem dB(A)-Prinzip
  • Saugleistung: 3,5 m3
  • Blasgeschwindigkeit: 182 km/h

  • Häckselturbine integriert
    Fangsackvolumen: 17,5 l
    Volumenreduzierung 7:1
  • Umbausystem werkzeuglos

  • Gewicht:
    Saug- / Blasfunktion
    3,5 kg / 2,8 kg
  • Lieferumfang:
    Li-Ionen Akku
    Ladegerät
    Zweithandgriff
    Fangsack
    Tragegurt
    Bedienungsanleitung
  • Bosch ALS 25
  • Motorleistung: 2.500 W


  • Gewichtete Schallleistung: 102 dB(A)
    Die meisten Schallpegel-Messgeräte funktionieren nach dem dB(A)-Prinzip
  • Volumenstrom: 800 m3/h
  • Variable Luftstromgeschwindigkeit:
    280 - 300 km/h
  • Häckselturbine integriert
    Fangsackvolumen: 45,0 l
    Volumenreduzierung 10:1
  • Umbausystem werkzeuglos
    verstellbarer Griff
  • Gewicht:
    Saug- / Blasfunktion
    4,4 kg / 3,2 kg
  • Lieferumfang:
    Fangsack
    Tragegurt
    Bedienungsanleitung



Fazit

Mit dem Laubsauger von Black & Decker kann ich die Flächen, die mit Laub bedeckt sind, optimal bearbeiten. Die Lautstärke ist akzeptabel und es behindern keine Kabel bei der Tätigkeit. Da der Laubsauger diesen leistungsstarken Akku besitzt, sind Arbeiten bis zu 30 Min. Dauer möglich. Für die Grundflächen, die ich bearbeiten muss, ist das vollkommen ausreichend.

Sollten Sie größere Flächen bearbeiten müssen, ist vielleicht eine kabelgebundene Variante wie das Modell Bosch ALS 25 vorzuziehen. Auch wenn das Kabel manchmal etwas stören kann, sind Sie jedoch zeitlich unabhängiger. Verzichten würde ich aufgrund der vielen Nachteile auf ein benzinbetriebenes Modell.

Aber es ist auch bei Laubsaugern und Laubbläsern – wie mit vielen Dingen im Leben – immer eine individuelle Entscheidung! Dann kann weder Stiftung Warentest noch sonst ein Testbericht weiterhelfen. Übrigens hat die renommierte Stiftung Warentest bisher noch keinen Laubsauger-Test durchführt. Bei der Eingabe des Suchbegriffs erscheint lediglich eine Meldung über einen möglichen Verzicht von Laubsaugern aus ökologischen Gründen. Das ist durchaus legitim – über einen Kauf und Einsatz in Ihrem Garten oder auf Wegen und Plätzen entscheiden letztendlich nur Sie als Verbraucher!

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