Weihnachtsbeleuchtung – Lichterglanz in Ihrem Garten ✅

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By Frank

Lesedauer: 8 Minuten

Weihnachtsbeleuchtung ist weiterhin sehr angesagt – eben ein Lichterglanz in Ihrem Garten. Sobald es dämmert, beginnt es nicht nur in den Gärten zu glitzern und zu funkeln. Es ist wieder soweit. Auch wenn es mittlerweile zahlreiche stromsparende Varianten gibt, haben die Energieanbieter allen Grund zur Freude, denn unzählige Häuser, Wohnungen, Balkone, Terrassen und Gärten strahlen in hellem Lichterglanz.
Und auch die Weihnachtsmärkte lassen es erahnen: Es ist Weihnachtszeit. Zeit für viele Enthusiasten aufzurüsten und Haus und Garten mit dekorativer Weihnachtsbeleuchtung in ein Lichtermeer zu verwandeln.

Spätestens dann, wenn der Nachbar seine Lichterkette dekorativ in Szene setzt, wird die Herausforderung angenommen. Selbst wenn es viel Zeit und Geld kostet.
Wie statten Sie Ihren Garten mit Weihnachtsbeleuchtung aus? Beleuchten Sie Haus und Garten mit energieeffizienten Lämpchen oder sogar mit Solar-Paneelen? Wirkt es ein wenig kitschig oder lässt sich eine künstlerische Note erkennen? Haben Sie das richtige Maß gefunden oder wollen Sie Aufmerksamkeit? Sicher ist vieles erlaubt – aber macht es wirklich Sinn?

Schönheit liegt im Auge des Betrachters

Es ist in jedem Jahr das gleiche Phänomen. Die Tage werden dunkler und die Nächte dominieren. Bereits in der Vorweihnachtszeit sind immer häufiger „leuchtende Kunstwerke“ und blinkende Lichterketten anzutreffen. Lebensgroße Figuren, Renntiergespanne oder der beliebte Santa Claus zieren die Vorgärten und Gärten. Über Geschmack lässt sich nicht streiten, denn was der eine als schön und stimmungsvoll empfindet, bereitet dem anderen Unwohlsein.
Beleuchtung Außen
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Schlechter Geschmack ist nicht strafbar

Bei der privaten Weihnachtsdekoration gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben. In vielen Gemeinden und Städten haben die Behörden eigene Regeln und Vorschriften zur Weihnachtsbeleuchtung aufgestellt. Im Allgemeinen wird auf eine gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt. Schließlich ist schlechter Geschmack nicht strafbar – guter Geschmack allerdings ebenfalls nicht. Es ist empfehlenswert, sich nach den lokalen Vorgaben zu erkundigen. Je weiter Sie außerhalb der „Stadt“ leben, desto höher ist der Toleranzbereich, gerade wenn es um die Helligkeit der Leuchten in der Nacht geht. Auch hier sollten Sie dennoch Rücksicht nehmen. Insbesondere bei der Art und Menge der Weihnachtsdekoration scheiden sich in der Nachbarschaft sehr schnell die Geister.
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Die rechtlichen Regelungen für private Weihnachtsbeleuchtung im Freien

Die Weihnachtszeit ohne festliche Beleuchtung? Das ist für so manchen Enthusiasten gar nicht vorstellbar. Glücklicherweise sehen der Gesetzgeber und die Gerichte das auch so, denn es handelt sich bei der festlichen Beleuchtung um eine anerkannte und weit verbreitete Sitte. Solange bestimmte Vorgaben eingehalten werden.
Als Hauseigentümer finden Sie die Vorschriften und Regeln zur Weihnachtsbeleuchtung häufig in den Städte- und Gemeindesatzungen. Diese enthalten Angaben zur Helligkeit der Lichter, zur erlaubten Lautstärke von Weihnachtsdekoration mit Musik sowie zur Dauer der Weihnachtsbeleuchtung. Sofern sie die Absicht haben, Ihr Haus und Ihren Garten aufwändig zu dekorieren und in Szene zu setzen, sollten Sie im Vorfeld sich über lokale Vorgaben informieren.
Gesetzliche Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Frühe, müssen in jedem Fall eingehalten werden. Die genauen Zeiten sind in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen geregelt. Sehr hilfreich zur Einhaltung der Ruhephasen eignet sich eine Zeitschaltuhr – sie spart einerseits Strom und schont die Nerven der Nachbarn nach 22 Uhr.
Der Gesetzgeber hat sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dazu wie folgt festgelegt:
Weihnachtsbeleuchtung ist laut § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sogenannte „unwägbare Immission“ (ähnlich wie Gerüche, Geräusche, Erschütterungen), die die ortsübliche Beleuchtung nicht wesentlich überschreiten darf.
Geht die Weihnachtsbeleuchtung tatsächlich über das übliche Maß hinaus und beeinträchtigt der Lichtschmuck am Nachbarhaus Sie wesentlich, so haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen Ihren Nachbarn (§ 1004 BGB).
Das Ausmaß der Beeinträchtigung hängt stets vom Einzelfall ab.

Nachbarschaftliche Beziehungen nicht beeinträchtigen

Grundsätzlich gilt, dass privater Raum, also auch der Garten, geschmückt werden darf. Allerdings sollte diese Dekoration nicht ausarten und behindern. Wenn z. Bsp. das leuchtende Kunstwerk dem Nachbarn in die Räume scheint und somit die Privatsphäre stört. Weiterhin darf die Beleuchtung keine Gefährdung bedeuten. So dürfen Sie auf keinen Fall Ihre Mitmenschen durch herumliegende Kabel oder Autofahrer in der Sicht behindern.
Sehr unangenehm sind auch blinkende Lichterketten oder Figuren mit musikalischer Untermalung. Besonders zur Weihnachtszeit nehmen Beschwerden sehr häufig zu, denn eine bunte Lichterkette mit exorbitanten Blinkfunktionen, eine Tier-Karawane mit Weihnachtsschlagern oder Christmas Lights Gangnam Style (s. Video) können auch gerne mal schnell stören. In diesen Fällen hilft eine Zeitschaltuhr, die nicht nur zur Stromersparnis führt sondern auch die Nerven der Nachbarn schont.
Alternativ lassen sich Lichtakzente (nicht nur in der Weihnachtszeit) sehr schön mit Lichterbäumen setzen. Dies habe ich in dem Beitrag – Wenn im Garten der Lichterbaum brennt… – bereits ausgeführt.
Sollten Sie sich hingegen durch die Weihnachtsdekoration Ihres Nachbarn beeinträchtig fühlen, wird es immer besser sein, wenn Sie sich zuerst aufmachen und das Gespräch suchen, bevor Sie mit der anwaltlichen Keule drohen. Für das gute Nachbarschaftsverhältnis kann ein Gespräch nur förderlich sein.

Quelle: Christmas Lights Gangnam Style (Original) – youtube

Kaltes Weiß oder warmes Gelb?

Für ein schönes Stimmungsbild greifen die meisten Gartenbesitzer seit der Umstellung von Glühlampen auf LED-Technologie auf die langlebigeren und umweltfreundlicheren LED Lampen zurück. Diese haben jedoch den Nachteil, dass gerade bei den Billigprodukten aus den Baumärkten vorrangig Lämpchen mit einem bläulich-weißen Licht angeboten werden. Dieses kalt wirkende Licht schafft nur wenig stimmungsvolle Atmosphäre. Für mehr Anspruch ist daher eher ein warmweißes oder gelbes Licht anzuraten. Die Wirkung in der winterlichen Dunkelheit ist viel effektvoller.
Warm Kaltweiß

Glühlampen oder energieeffiziente LEDs?

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/1428, die Ende Februar 2016 in Kraft getreten ist, wurde die mit der EU-Ökodesignrichtline (2005/32/EG) verabschiedete „Verordnung zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen“ weiter verschärft. Es dürfen zwar Glühlampen noch verwendet werden, Sie werden aber kaum noch Nachkäufe tätigen können. Die LEDs zeichnen sich durch die höhere Energieeffizienz und den deutlich geringeren Stromverbrauch aus. Das sind Eigenschaften, die besonders im Außenbereich für Lichterketten mit moderner Ausstattung sprechen.Bei einem Test wurde der Verbrauch einer konventionellen Lichterkette mit 120 kleinen Glühbirnen und den einer Lichterkette mit 120 warmweißen LEDs gemessen. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Die herkömmliche Kette verbrauchte im Betrieb etwa 20 Watt, während die LED-Kette nur etwa 4 Watt benötigte.

Dennoch haben LEDs im Vergleich zur klassischen Glühlampe einen ganz entscheidenden Nachteil: Da sie das Licht nicht brechen und auch kein Spektrum erzeugen, fehlt das für die Weihnachtsstimmung unerlässliche Glitzern und Funkeln. Zudem strahlen LEDs das Licht nur in einem bestimmten Winkel ab. Wenn Sie also ein rundherum Licht, das glitzert und funkelt, haben wollen, dann kommen Sie um eine echte Flamme oder eine Glühlampe, die Sie vielleicht noch im Keller oder auf dem Boden „geparkt“ haben, nicht umhin.

Richtig und sicher planen

Eine Verkabelung mit der GS-Kennzeichnung IP 44, die Wetterfestigkeit in Schnee und Regen bescheinigt, ist zu dieser Jahreszeit unbedingt anzuraten. Dies gilt auch für Sie wassergeschützte Außensteckdosen. Da sich der Winter nicht nur mit seiner Schneepracht zeigt, sondern auch heftige Windböen mit sich bringen kann, achten Sie auf die richtige Sicherung Ihrer Dekorationen gegen Umfallen. Denn wenn sich der Renntierschlitten auf dem Garagendach oder der Weihnachtsmann inklusive Strickleiter selbstständig machen und zu Beschädigungen führen, sind Auseinandersetzungen mit den Nachbarn und auch den Versicherungsunternehmen anzunehmen.
Die Kabel sind unbedingt so zu verlegen und anzubringen, dass diese nicht zu gefährlichen (Stolper-) Fallen werden. Das ist ganz besonders wichtig, wenn sich Kinder in der Nähe aufhalten. Möchten Sie sich der Kabel ganz entledigen und die Weihnachtsdekorationen bequem per Fernbedienung illuminieren, dann haben Sie mittlerweile eine recht große Auswahl. Diese Produkte sind allerdings in einem höheren Preissegment angesiedelt. Darüber hinaus sind solarbetriebene Varianten durchaus in Betracht zu ziehen.
Ein Tipp: Dekorieren Sie die Bäume und Sträucher bevor die Zweige gefroren sind. Ansonsten könne diese leicht brechen und Sie verletzen die Pflanzen.
Weihnachstdeko

Neuerungen machen auch vor der Weihnachtsbeleuchtung nicht Halt

Jedes Jahr zeigen die Hersteller ihre neuesten Designs und Entwicklungen. Waren es vor ein paar Jahren noch Kerzen oder Sterne, so sind es aktuell Eiszapfen oder Meteorschauer, Projektionsleuchten, Weihnachtsflaggen, Leuchtbären, Shining Trees und vieles mehr… Die Mehrheit der Anbieter setzt auf solarbetriebene LED Leuchten. Doch weiterhin sind auch zahlreiche kabelgebundene Produkte wie z. Bsp. die Projektionslampen auf dem Markt vorzufinden.
Eine weitere Neuerung sind Holografie-3D-Effekte. Da darf man sehr gespannt sein, was uns diesbezüglich zukünftig erwartet. Bisher handelt es sich vorwiegend um Lichtpyramiden oder Weihnachtssterne.
Aber vielleicht schüttelt Ihnen demnächst der Weihnachtsmann am Eingang die Hand oder der Renntierschlitten fegt durch den Garten. 😏
Wie Sie mit smarter Weihnachtsbeleuchtung richtig coole Effekte erzielen und zudem noch viel Strom sparen, erfahren Sie in einem gesonderten Beitrag.
Beleuchtung Neuerungen

Weihnachtsbeleuchtung und die Tests

Leider gibt es aktuell von renommierten Verbraucherorganisationen wie Stiftung Warentest oder Ökotest keine informativen und aussagekräftigen Testergebnisse zum Thema Weihnachtsbeleuchtung. Der letzte ausführliche Test der Stiftung Warentest stammt aus dem Jahr 2015.
Getestet wurden 18 exemplarisch ausgewählte Weihnachtsbeleuchtungen, darunter 11 LED-Lichterketten für innen und außen, 2 Lichterketten mit Glühlampen, 1 Lichtschlauch mit LEDs, 1 Lichtschlauch mit Glühlampen sowie 3 batterie­betriebene LED-Deko-Beleuchtungen (darunter eine mit Fernbedienung).
Die Experten prüften, wie vollständig, verständlich und lesbar Aufschriften und Warnhinweise sind. Darüber hinaus wurde gecheckt, ob es missverständliche Aussagen oder irreführende Darstellungen gibt. Ein weiteres Test-Kriterium waren die von den Normen geforderten Sicherheitsparameter wie Isolation oder Zugfestigkeit der Kabelverbindungen. Auch die Erwärmung (ggf. Simulation des Ausfalls von Lämpchen im Brückentest) oder die Maße der Stecker mussten den vorgegebenen Normen entsprechen bei einem 48-stündigen Probebetrieb. Um zu kontrollieren, wie solide die Produkte sind, setzten die Experten die Testgegenstände verschiedenen Belastungen aus wie z. Bsp. Beregnung im Zuge der Schutzgradprüfung, Zugprüfung (auch einzelner Drähte), Schlagprüfung sowie Fallprüfungen aus 50 cm Höhe bei 25 und minus 10 Grad Celsius.
Seitdem hat sich allerdings viel getan. Aktuell finden Sie keine renommierte Verbraucherorganisation, die sich diesem Thema gewidmet hat. Was von den Testberichten diverser „privater Testlabore“ 😉 und deren Bestenlisten zu halten ist, überlasse ich ganz Ihnen.

Termine für den Auf- und Abbau der Weihnachtsbeleuchtung

Auf die Plätze…. fertig…. los…. Einen fest terminierten Weihnachtsdeko-Startschusstag gibt es nicht wirklich. Und Nein… Es ist nicht der Black Friday. Während manche Weihnachts-Fans den ersten Advent zum Anlass nehmen, um endlich zu dekorieren, richten sich andere nach dem Kirchenjahr. Das endet am letzten Sonntag vorm ersten Advent – am Totensonntag. Letztendlich kommt es darauf an, wann Sie die Weihnachtsstimmung packt und Sie es einfach nicht mehr aushalten.
Für die ganz Sportlichen unter Ihnen ein Tipp: Wer gerne früher dekorieren möchte, kann dies jederzeit ganz ausgiebig tun. Nur mit dem Einschalten des Lichtspektakels sollten Sie am besten bis nach Totensonntag warten. Dann wird niemand zu sehr gestört.
Auch für den Abbau der Weihnachtsbeleuchtung gibt es keine allgemeingültigen Termine. Allerdings bedeutet der 6. Januar, der Feiertag der Heiligen Drei Könige, für viele Deko-Fans das Ende der Weihnachtszeit.
Wer seinem Weihnachtsszenarion gar nicht genug bekommen kann, der orientiert sich ganz einfach am Kalender des Kirchenjahres und verlängert die Weihnachtszeit bis zum 2. Februar – Mariä Lichtmess.

Fazit

Finden Sie das richtige Maß. Wie bereits erwähnt, ist die Weihnachtsbeleuchtung, wie vieles andere auch, reine Geschmackssache. Oft ist weniger „Mehr“. Mit einer einzelnen beleuchteten Tanne oder einer schönen Dekoration lässt sich mehr Stimmung erzeugen als es eine Ansammlung verschiedenster Lichterquellen und Farben jemals vermag.
Wenn Sie in „die Vollen“ gehen und Ihr Haus und Ihren Garten in ein Lichtermeer verwandeln wollen, dann sollten Sie die Verläufe der Beleuchtungskörper rechtzeitig planen und auch die Sicherheitskriterien nicht außer Acht lassen. Sollten Sie dann auch noch mit Farben arbeiten wollen, müssen Sie sich darauf einstellen, dass dies Zeit und Geld erfordert. Und gute Kenntnisse im Hinblick auf Lichtdesign können nicht schaden.
Sehr gut eignet sich auch der Einsatz von Steckdosen mit Timer-Funktionen und die Verwendung von smarten Steckdosen, die per App gesteuert werden und auch (je nach Modell) mit Alexa oder Google-Assistant kompatibel sind.

Ein paar Tipps

  • Je aufwändiger Ihre Licht­installationen im Haus und Außenbereich sind, desto mehr lohnt sich die Anschaffung von Zeit­schalt­uhren. Damit lassen sich die Ein- und Abschaltzeiten sehr gut planen.
  • Irgendwann gehen Lämpchen oder LEDs auch mal kaputt. Wenn Sie einen Austausch vornehmen, dann verwenden Sie nur gleich­artigen Ersatz. Beschädigte Lichterketten sollten Sie hingegen aus Sicherheitsgründen entsorgen.
  • Lichter sollen sowohl Indoor als auch Outdoor glitzern und geruchsarm sein. Ist das nicht der Fall, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch.
  • Bringen Sie Lichterketten nicht in Reich­weite von Klein­kindern an – schon gar nicht am Kinderbett. Es besteht Strangulations­gefahr!

Wenn Sie diese Punkte umsetzen, werden Sie viel Freude an Ihrer Weihnachtsbeleuchtung haben und den Lichterglanz in Ihrem Garten genießen.

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