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➤ Anschaffung, Bauordnung & Co. – alles über Gartenhäuser aus Holz

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Sie sehnen sich nach einer behaglichen Hütte als Stauraum oder Rückzugsort mitten im Grün Ihres Gartens? Oder suchen Sie nach einem Außengebäude, das Sie als ruhiges Home-Office nutzen können? Gartenhäuser aus Holz sind in Deutschland schon seit jeher beliebt. Als oft kostengünstige und nachhaltige Wahl sind sie obendrein hübsch anzusehen und sorgen für das gewisse Extra. Immerhin sorgt der Anblick eines qualitativen Holzgartenhauses bei vielen für ein heimeliges Wohlgefühl, das oft unvergleichbar ist.

Doch wie sieht es mit Bau, Genehmigung und Langlebigkeit sowie sonstigen Vorschriften für Ihre Absicht aus?

In diesem Beitrag finden Sie Tipps, die Ihnen helfen können, Ihren Wunsch möglichst schnell und reibungslos umzusetzen. Ganz gleich, ob Ihr Gartenhaus als Rückzugsort, als Stauraum, als Home-Office oder als sonstiges Außengebäude dienen soll.

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Planung und Anschaffung Ihres Gartenhauses

Sobald Sie sich entschieden haben, dass ein Gartenhaus aus Holz her soll, geht es an die Anschaffung und Planung des Bauwerkes. Bevor Sie allerdings einen Kauf tätigen, sollten Sie sich ausführlich über die Bauvorschriften und Gesetzeslage Ihres Bundeslandes informieren. Mehr dazu finden Sie in den folgenden Absätzen zusammen mit Informationen zu Baugenehmigungen in den einzelnen Bundesländern.

Auch der Vergleich mehrerer Anbieter kann sich lohnen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihr neues Gartenhaus zu finden. Unter verschiedenen Anbietern in Deutschland gibt es seit einigen Jahren auch das Familienunternehmen Pineca. Dies bietet nicht nur vorgefertigte Modelle zum Kauf an, sondern unterstützt Kunden und Kundinnen auch bei der eigenständigen Planung sowie allen Angeboten rund ums Gartenhaus.

Hier gelangen Sie zum Angebot von Pineca und Sie können herausfinden, ob das aus Litauen stammende Familienunternehmen zu Ihnen und Ihren Wünschen passt. Mit 20 Jahren Erfahrung in der Produktion von Gartenhäusern gilt dieser Anbieter als absoluter Spezialist im Planen und Bauen mit dem Naturmaterial Holz und ist ein idealer Anspruchspartner rund um das Thema.

Baumaterialien, Langlebigkeit und Pflege

Holz ist ein unglaublich vielseitiger und beständiger Baustoff. Wenn Sie bei der Anschaffung Ihres Gartenhauses auf Qualität setzen und es richtig pflegen, können Sie von einer langjährigen Lebensdauer ausgehen. Je nach Hersteller gibt es auch verschiedenlange Garantien, wobei die Firma Pineca etwa eine 5 bis 10-jährige Garantie bei ihren Modelle ausweist.

Diese werden aus hochwertigem nordischem Kiefer- und Fichtenholz produziert, wobei Ersteres das Hauptbaumaterial jeder Konstruktion ist. Denn nordische Kiefer ist von Natur aus haltbar, besonders witterungsbeständig und im Vergleich zu anderen Holz- und Kieferarten auch sehr arm an Harz.

Ein gut gepflegtes Holzhaus kann sogar weit über die Garantiezeit hinaus einwandfrei halten. Dazu sollte es allerdings mindestens einmal jährlich mit einem klassischen Anstrich aufbereitet werden. Denn dieser schützt Ihr Gartenhaus zusätzlich vor Schäden durch äußere Einflüsse wie Sonneneinstrahlung, Schimmel, Fäulnis, Verfärbungen und Insekten. So können Sie, je nach Material und bestimmten Umständen auch Jahrzehnte – oder gar ein Leben lang – Freude an Ihrem Gartenhaus haben.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Baustoffes Holz ist übrigens seine Umweltfreundlichkeit im Vergleich zu anderen Baumaterialien. Denn die Verwendung von Holz aus Wäldern, die nachhaltig bewirtschaftet werden, verhindert zum einen klimaschädliche Treibhausgase, die bei der Nutzung anderer Materialien entstehen würden. Zum anderen sind Häuser aus Holz natürlicher CO2-Speicher. Denn Hölzer nehmen große Mengen an Kohlendioxid aus der Atmosphäre auf und speichern diese jahrzehntelang.

Bebauungsplan und Bauordnung

Ein Holzhaus nach Hause geliefert zu bekommen und dieses Projekt zu bauen zu lassen oder selbst zusammenzubauen funktioniert schnell und relativ einfach. Die Gesetzeslage ist hingegen oft um einiges komplizierter. Denn hier müssen unbedingt auch Faktoren wie Bebauungsplan, Flächennutzungsplan (in Österreich Flächenwidmungsplan) und Bauordnung berücksichtigt werden, um Probleme mit den Behörden zu vermeiden.

Informieren Sie sich daher vor der Anschaffung etwa über die Gesetzeslage zum Bauen im Außenbereich (BauGB) sowie über die besonderen Vorschriften Ihres Bundeslandes. Wenn Sie außerdem etwa eine Toilette im Gartenhaus einbauen möchten, dann gelten in manchen Bundesländern strengere Verordnungen in Sachen Baugenehmigungen.

Auch der Aspekt, dass möglicherweise keine Baugenehmigung erforderlich ist, muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sollte es aus irgendeinem Grund keinen Bebauungsplan für Ihr Grundstück geben, dann informieren Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde oder Kommune über deren Erlasse. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Gartenhaus die jeweils geltenden Regelungen einhalten.

Baugenehmigung nach Bundesland

Da sich die Bauordnung zwischen den einzelnen Ländern stark unterscheidet, finden Sie hier einen Überblick über die einzelnen Gesetze, in denen Sie sich informieren können, in welchem Bundesland Sie eine Baugenehmigung für Ihr neues Gartenhaus brauchen. 

So benötigen Sie z. B. in Bayern laut Art. 57 BayBO eine Baugenehmigung bei Volumen ab 75 m3 in Siedlungen und immer bei Gartenhäusern außerhalb von Siedlungen. In NRW wird laut § 62 BauO NRW innerhalb von Siedlungen für Gartenhäuser ab einem Volumen von 75 m3 eine Baugenehmigung erforderlich sein. Für den Bau eines Gartenhauses in Baden-Württemberg benötigen Sie laut § 50 LBO eine Baugenehmigung ab 40 m3 Innenraumvolumen in Siedlungen und ab 20 m außerhalb von Siedlungen.

Die Gesetzeslage zum Gartenhausbau in allen anderen Ländern finden Sie für Berlin in § 61 BauOBln, für Brandenburg in § 61 BbgBO, für Bremen in § 61 BremLBO, für Hamburg in § 60 HBauO, für Hessen in § 55 HBO, für Mecklenburg-Vorpommern in § 61 LBauO MV, für Niedersachsen in § 62 NBauO, für Rheinland-Pfalz in § 62 LBauO, für das Saarland in § 61 LBO, für Sachsen in § 61 SächsBO, für Sachsen-Anhalt in § 60 BauO LSA, für Schleswig-Holstein in § 63 LBO und für Thüringen in § 63 ThürBO.

Auch wenn Ihr Vorhaben zunächst aufgrund der Informationen und Genehmigungen, die Sie sich zu Beginn einholen müssen, etwas aufwändig erscheint, gehen Lieferung, Bau und Pflege eines Gartenhauses umso einfacher vonstatten.

Um die anfängliche Planungs- und Genehmigungsphase zu vereinfachen, bieten manche Hersteller von Holzhäusern als Zusatzleistung sogar eine Rundumunterstützung für die Einholung von Baugenehmigungen an. Dieser Service zur Planungsgenehmigung beinhaltet bei den Anbietern beispielsweise die Bereitstellung von Zeichnungen, Bauplänen, Berechnungen, Begleitdokumenten und weiteren aktivierten Unterlagen.

Doch ob mit oder ohne zusätzliche Services wie diesen – mit der richtigen Vorbereitung kann dem Bau Ihres Gartenhauses nichts mehr im Wege stehen.

Gruener Daumen

Bildnachweis:

Die Bilder in diesem Beitrag stammen aus lizenzfreien Quellen (CC0-Lizenz), für die kein Nachweis erforderlich ist.

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